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Informatik I - Prüfungsbedingungen

1 Teilnahme an den Prüfungen

Die Prüfung zur Vorlesung Informatik I besteht aus einer Prüfungsklausur welche zwischen dem 16.03.2009 und dem 17.04.2009 stattfinden wird. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine Anmeldung erforderlich. Diese Anmeldung geschieht über das Prüfungsamt und muss bis zum 14.02.2009 erfolgen (Dieses Datum ist ohne Gewähr, im Zweifel informieren Sie sich bitte beim Prüfungsamt der FAW).

Neben der Anmeldung ist auch die Zulassung zur Prüfung erforderlich. Die Zulassung wird an diejenigen erteilt, die aktiv an den vorlesungsbegleitenden Übungen teilnehmen, wie in Abschnitt 2 beschrieben.

2 Teilnahme an den Übungen

Die Teilnahme an den Übungen setzt sich zusammen aus den Komponenten Übungsgruppen (UG) und betreutes Programmieren (BP), für die jeweils Punkte verteilt werden, und Testaten (TE). Zur Erlangung der Zulassung (soweit eine solche vorgesehen ist) müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

UG1mindestens 50% der Punkte der Blätter 1-7
UG2mindestens 50% der Punkte der Blätter 8-13 inkl. der Übungsklausur am Do. 18.12.2008
BP1mindestens 50% der Punkte vor Weihnachten
BP2mindestens 50% der Punkte nach Weihnachten
BP3höchstens 2 Fehltage
TEzwei bestandene Testate
(UG)
Es werden wöchentlich Übungsblätter ausgegeben, die innerhalb einer Woche bearbeitet werden müssen. Insgesamt wird es maximal 13 Übungsblätter geben. Die Aufgaben werden von Tutoren korrigiert, bepunktet und besprochen. Es sind keine Gruppenabgaben erlaubt. Außerdem findet am Do. 18.12.2008 von 11-13 Uhr eine Übungsklausur statt.
(BP)
Das betreute Programmieren wird jede Woche in Blöcken von zwei Stunden angeboten. Im Rahmen des betreuten Programmierens werden Programmieraufgaben gestellt, die als Präsenzaufgaben in Einzelarbeit zu lösen sind. Die Aufgaben werden zu Beginn eines Blocks ausgegeben und müssen innerhalb einer Frist von 90 Minuten bearbeitet und abgegeben werden. Diese Aufgaben werden separat bepunktet. Die Teilnahme (Anwesenheit) am betreuten Programmieren ist verpflichtend. Ein Fernbleiben ist maximal zweimal im Semester erlaubt. Anderenfalls wird die Zulassung nicht erteilt.
(TE)
In jeder Übungsgruppe werden 2 Testate abgenommen. Bei einem Testat müssen Sie einzeln Fragen zu einem Übungsblatt oder Ihren Lösungen beantworten. Die Termine für die Testate sind je nach Übungsgruppe unterschiedlich und werden in diesen bekannt gegeben. Es müssen beide Testate bestanden werden.

Bei Nichtbestehen eines Testats oder bei begründeten Terminproblemen kann maximal ein Testat in einer anderen Woche in einer anderen Gruppe wiederholt (bzw. verschoben) werden. Dies muss mit den Assistenten der Vorlesung abgestimmt werden.

3 Endnote

Die Endnote ist die in der Abschlussklausur erzielte Note.

4 Wiederholung der Prüfung

Ein Teilnehmer, der die Prüfung nicht besteht, muss an der Wiederholungsprüfung am Ende des Sommersemesters teilnehmen. Hierfür ist keine separate Anmeldung erforderlich, sie geschieht automatisch.

Die Zulassung ist auch für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung erforderlich.

5 Täuschungsversuche

Der Sinn von Übungsaufgaben besteht darin, dass sich jeder Student selbst mit dem Stoff auseinandersetzt. Aus diesem Grund werden abgeschriebene Lösungen nicht akzeptiert. Bei Vorliegen eines Täuschungsversuchs erhalten alle daran Beteiligten keine Punkte für die gesamte Übung, zu der die betroffene Aufgabe gehört. Im Wiederholungsfall wird die Zulassung zur Prüfung nicht erteilt.

6 Historie

6.11.2008
Fehltagekriterium für BP in die Tabelle aufgenommen.
20.10.2008
Initiale Version