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Informatik I - Prüfungsbedingungen

1 Teilnahme an den Prüfungen

Die Prüfung zur Vorlesung Informatik I besteht aus einer Prüfungsklausur, die am Dienstag, 02. März 2010 um 14.00 stattfinden wird (siehe auch die Prüfungstermine-Seite). Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine Anmeldung erforderlich. Diese Anmeldung geschieht über das Prüfungsamt und muss bis zum 13.02.2010 erfolgen (Dieses Datum ist ohne Gewähr, im Zweifel informieren Sie sich bitte beim Prüfungsamt der TF).

Neben der Anmeldung ist auch die Zulassung zur Prüfung erforderlich. Die Zulassung wird an diejenigen erteilt, die aktiv an den vorlesungsbegleitenden Übungen teilnehmen, wie in Abschnitt 2 beschrieben.

2 Teilnahme an den Übungen

Die Teilnahme an den Übungen setzt sich zusammen aus den Komponenten Übungsgruppen (UG) und betreutes Programmieren (BP), für die jeweils Punkte verteilt werden. Zur Erlangung der Zulassung (soweit eine solche vorgesehen ist) müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

UG1mindestens 50% der Punkte der Blätter 1-4
UG2mindestens 50% der Punkte der Blätter 5-7 inkl. der Übungsklausur kurz vor Weihnachten, die wie zwei Blätter zählt
BP1mindestens 50% der Punkte vor Weihnachten
BP2mindestens 50% der Punkte nach Weihnachten
BP3höchstens 2 Fehltage
(UG)
Es werden 14-tägig Übungsblätter ausgegeben, die innerhalb von zwei Woche bearbeitet werden müssen. Insgesamt wird es maximal sieben Übungsblätter geben. Die Aufgaben werden von Tutoren korrigiert, bepunktet und besprochen. Es sind keine Gruppenabgaben erlaubt. Außerdem findet am Donnerstag, 17.12.2009 zur Vorlesungszeit eine Übungsklausur statt.
(BP)
Das betreute Programmieren wird jede Woche in Blöcken von zwei Stunden angeboten. Im Rahmen des betreuten Programmierens werden Programmieraufgaben gestellt, die als Präsenzaufgaben in Einzelarbeit zu lösen sind. Die Aufgaben werden zu Beginn eines Blocks ausgegeben und müssen innerhalb einer Frist von 90 Minuten bearbeitet und abgegeben werden. Diese Aufgaben werden separat bepunktet. Die Teilnahme (Anwesenheit) am betreuten Programmieren ist verpflichtend. Ein Fernbleiben ist maximal zweimal im Semester erlaubt. Anderenfalls wird die Zulassung nicht erteilt.

3 Endnote

Die Endnote ist die in der Abschlussklausur erzielte Note.

4 Wiederholung der Prüfung

Ein Teilnehmer, der die Prüfung nicht besteht, muss an der Wiederholungsprüfung am Ende des Sommersemesters teilnehmen. Hierfür ist keine separate Anmeldung erforderlich, sie geschieht automatisch.

Die Zulassung ist auch für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung erforderlich.

5 Täuschungsversuche

Der Sinn von Übungsaufgaben besteht darin, dass sich jeder Student selbst mit dem Stoff auseinandersetzt. Aus diesem Grund werden abgeschriebene Lösungen nicht akzeptiert. Bei Vorliegen eines Täuschungsversuchs erhalten alle daran Beteiligten keine Punkte für die gesamte Übung, zu der die betroffene Aufgabe gehört. Im Wiederholungsfall wird die Zulassung zur Prüfung nicht erteilt.

6 Historie

2.11.2009
Klarstellung, dass die Probeklausur wie zwei Übungsblätter zählt
16.10.2009
Initiale Version